Volksmotion

Kanton Schaffhausen

«Kommunale Demokratie stärken – Gemeindeautonomie über das Stimm- und Wahlrecht»

Unterzeichnen dürfen Stimmberechtigte im Kanton Schaffhausen

🗳️ Worum geht es?

Die Volksmotion fordert eine Ergänzung der Verfassung des Kantons Schaffhausen. Ziel ist es, Gemeinden zu ermächtigen, selbst zu entscheiden, ob sie Ausländer:innen das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten gewähren wollen.

📢 Warum ist das wichtig?

  • Neuhausen und andere Gemeinden im Kanton Schaffhausen sollen selbst entscheiden können, ob sie ausländischen Einwohner:innen kommunale Mitbestimmungsrechte geben.
  • In Neuhausen am Rheinfall besitzen 45.89 % der Bevölkerung (Stand 2024) kein Schweizer Bürgerrecht. Sie dürfen auf Gemeindeebene nicht mitbestimmen.
  • Gleichzeitig liegt die politische Beteiligung bei Wahlen und Abstimmungen in Neuhausen bei nur einem Drittel bis zur Hälfte der Stimmberechtigten.
  • Das bedeutet: Entscheidungen werden von einem kleinen Teil der Bevölkerung getroffen – viele Betroffene bleiben ausgeschlossen.
  • Ausländische Einwohner:innen arbeiten, zahlen Steuern, leisten Care-Arbeit und engagieren sich gesellschaftlich, ohne politisch mitentscheiden zu dürfen.
  • Dieses demokratische Defizit untergräbt die Legitimation kommunaler Entscheidungen und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

In mehreren Kantonen (z. B. Graubünden, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden) dürfen Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht für ausländische Staatsangehörige einführen.

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Volksmotion «Kommunale Demokratie stärken»
c/o Melanie Knuchel
Buchenstrasse 102
8212 Neuhausen am Rheinfall

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Geforderte Verfassungsänderung:

Artikel 23 Absatz 1bis (neu):
Die Gemeinden können Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- und aktive sowie passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten erteilen. Die Ausländerinnen und Ausländer müssen in der Schweiz niedergelassen sein und seit fünf Jahren im Kanton wohnen.



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